Um einen Scheidungsantrag zu stellen, brauchen Sie einen Anwalt. Dabei ist es grundsätzlich ausreichend, wenn einer der Ehe-/Lebenspartner über seinen Anwalt den Scheidungsantrag stellt und der andere der Scheidung nur zustimmt.
Nur, wenn noch gerichtlicher Klärungsbedarf bei der Auseinandersetzung der Ehe, bspw. bezüglich Unterhalt, Ehewohnung oder Hausrat besteht, ist eine anwaltliche Vertretung beider Parteien erforderlich.
Wenn Sie und Ihr Ehe-/Lebenspartner sich also einvernehmlich entschlossen haben, sich scheiden zu lassen, so können die Kosten für einen zweiten Anwalt und mit der Online-Scheidung zudem auch noch Zeit gespart werden.
Die Onlinescheidung läuft wie folgt ab: