Unsere Vergütungsübersicht

Die Vergütung des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Gebühren im Zivilrecht und in weiten Teilen des Sozial- und öffentlichen Rechts, sind nach der Höhe des Gegenstands- oder Streitwertes gestaffelt. Einen Überblick finden Sie in der aktuellen [gesetzlichen Gebührentabelle]. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, sowie in Teilen des Sozial- und öffentlichen Rechts, gelten sog. Betragsrahmengebühren.

Auch Beratungen, also Tätigkeiten bei denen wir nicht nach außen hin in Erscheinung treten, sind gebührenpflichtig. Hierbei treffen wir mit Ihnen grundsätzlich eine Vereinbarung über die Vergütung.

Selbstverständlich bieten wir auch für weitergehende Tätigkeiten den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen an, wobei wir diese je nach Fallkonstellation gesondert erstellen.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, werden die gesetzlichen Gebühren – je nach Umfang des Versicherungsschutzes – von Ihrem Rechtsschutzversicherer übernommen. Möglicherweise haben Sie mit Ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, die Sie dann ggf. selbst übernehmen müssen. Um Ihnen im Gespräch eine Einschätzung geben zu können, inwieweit mit einer Kostenübernahme durch Ihren Versicherer zu rechnen ist, bringen Sie gerne die entsprechenden Unterlagen mit.

Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, eine Beratung oder außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes zu bezahlen haben die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen. Wenden Sie sich einfach an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht. Dort bekommen Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen den Beratungshilfeschein direkt ausgehändigt, den Sie dann mit zu dem Termin bei uns mitbringen können. Sie zahlen dann lediglich einen geringen Eigenbehalt von derzeit 15,- €.

Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, besteht die Möglichkeit Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese deckt die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten ab (nicht die des Gegners!). Erforderlich ist, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse es Ihnen unmöglich machen, den Prozess selbst zu finanzieren, und dass die Verfolgung Ihrer Rechte ausreichend Aussicht auf Erfolg hat.